ver.di-Online-Handlungshilfe
zur Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsanzeige

Schutzfunktion der Gefährdungsanzeige

Die Gefährdungsanzeige (auch: Überlastungsanzeige) dient der Abwehr von Schäden: Für die Beschäftigten selbst, ihre KollegInnen und Kollegen sowie die von ihrer Arbeit Betroffenen. „Betroffen“ sind nicht allein KundInnen, KlientInnen und PatientInnen, sondern auch weitere Personenkreise, beispielsweise andere Verkehrsteilnehmer. Die Gefährdungsanzeige sichert gegen Schadensersatz-Ansprüche ab und dient dem Funktionieren des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie kann eine erneute, „außerplanmäßige“ Gefährdungsbeurteilung anstoßen.

Der Artikel „Gefährdungsanzeige“ der Fachzeitschrift „Gute Arbeit“ 5/2015 des Bund-Verlages erläutert in konzentrierter Form das Wichtigste zur Vorgehensweise und nennt die zentralen Rechtsgrundlagen.

Ein Flyer der ver.di-Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendpflege liefert das Wichtigste zur Überlastungsanzeige in kurz prägnanter und praktisch einsetzbarer Form. Das Formular sowie die Prioritäten-Checkliste richten sich an die Leitungen von Tageseinrichtungen für Kinder - sind jedoch mit wenigen Anpassungen für jeden Arbeitsbereich nutzbar: Flyer Gefährdungsanzeige

Weitere Informationen sowie Materialien zur Gefährdungsanzeige finden sich hier in der Online-Handlungshilfe unter: Gefährdungsbeurteilung aktiv einsetzen, dann: Gute Arbeit und Arbeitsschutz