ver.di-Online-Handlungshilfe
zur Gefährdungsbeurteilung

8. Prozess-Schritt: Kommunikation mit Beschäftigten vor Beginn der Umsetzungsphase

Nachdem Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber getroffen wurden und die Steuerungsgruppe ihre Arbeit aufgenommen hat, sollten die Beschäftigten diesen Sachstand kennen sowie die Möglichkeit zu Nachfragen haben. Wenn es sich betrieblich einrichten lässt, sind (Teil-) Betriebsversammlungen dafür am besten geeignet.

Ist dies nicht machbar, ist auf eine möglichst klare und ausreichende Information der Beschäftigten über andere Wege (etwa das Intranet) zu achten.

Diese Kommunikation fördert nicht allein die Beteiligung, sondern ermöglicht auch ein erfolgreiches Arbeiten der Steuerungsgruppe. Andernfalls besteht die Gefahr von Verweigerungshaltungen aufgrund von Unkenntnis („Was will denn der/die da von mir?“)

 

Ergebnisse:

Die Beschäftigten kennen die Absprachen mit dem Arbeitgeber und wissen über die Intention und konkrete Arbeit der Steuerungsgruppe Bescheid.



Zurück zur Prozessübersicht