ver.di-Online-Handlungshilfe
zur Gefährdungsbeurteilung

18. Prozess-Schritt: Kommunikation der beabsichtigten Maßnahmen

Dieser Schritt ist mehr als interaktive Beteiligung im Prozess der Gefährdungsbeurteilung: Zur Durchführung der Arbeitsschutz-Maßnahmen gehört untrennbar dazu, dass Akteure/"Umsetzende" und Betroffene wissen, was auf sie zukommt und wer was zu tun hat! Bisweilen (auch: in manchen Arbeitsschutz-Management-Systemen) wird dieser erste Schritt der Durchführung Kick-Off(-Veranstaltung/-Meeting) genannt.

Dafür bedarf es klarer Information und nicht allein die Gelegenheit, sondern sogar das Anregen von Nachfragen: Damit das beabsichtigte Tun möglichst unmissverständlich klar ist.

Zentrale Kommunikationsinhalte sind:

  • Welche Tätigkeitsbereiche betroffen sind
  • Welche Änderungen in Arbeitsabläufen, Verwendung von Arbeitsmitteln etc. beabsichtigt sind - in diesem Prozess-Schritt erfolgt dies als Überblick, Details sind dann Gegenstand von Unterweisungen
  • In welchen Schritten und wann/in welchem zeitlichen Rahmen dies jeweils erfolgen soll
  • Wer dabei was tut und/oder von den Änderungen betroffen ist

Für die Nachvollziehbarkeit und den Abbau von ggf. vorhandenen Unsicherheiten und Ängsten ist es besonders wichtig; dass die Beschäftigten wissen:

  • Was von ihnen erwartet wird,
  • wer ggf. an ihrem Arbeitsplatz vorbei kommt (Begehungen) und
  • wie dies alles zu der laufenden Arbeit passt.

Dabei sollte auch jeweils kurz offen gelegt werden, warum dies alles so beabsichtigt ist: Ziel von Arbeitsschutz-Maßnahmen ist ja die Eleminierung oder Minimierung von Gefährdungen. Diese konkrete Absicht sollte auch konkret geäußert werden.

Meistens erfolgt diese Kommunikation in den jeweiligen Abteilungen oder Bereichen eines Betriebs.

(Teil-) Betriebsversammlungen haben demgegenüber den Vorteil, dass sie ein gegenseitiges Verständnis fördern. Etwa dafür, dass in den betroffenen Abteilungen streckenweise zu Verzögerungen in den Arbeitsabläufen kommen kann - was wiederum Auswirkungen auf andere Abteilungen haben kann. Zugleich werden hier Weichen für die Zukunft gestellt: Der Arbeitsschutz wird deutlicher zur gemeinsamen Sache und auch jene Abteilungen, die nicht Pilotbereiche sind, entwickeln bereits eine Vorstellung, was auf sie zukommt.

Vorsicht!

Auf keinen Fall darf die (interaktive) Kommunikation mit den Führungskräften vergessen werden. Möglicherweise ist dies ein eigener Teilprozess, bei dem zudem geklärt sein muss, wer für diese Arbeitgeber-Verpflichtung zuständig ist. Da es in aller Regel die Führungskräfte sind, die die Arbeitsschutz-Unterweisungen durchführen, sollten sie ganz besonders über die beabsichtigten Maßnahmen Bescheid wissen. Die ausreichende Information der Führungskräfte und wo nötig, ausreichende Qualifizierung für solche Unterweisungen gehört ebenfalls zu den Arbeitgeber-Pflichten.

 

Ergebnisse:

Die von den Änderungen (Arbeitsschutz-Maßnahmen) Betroffenen, am besten jedoch: alle, wissen, was auf sie zukommt und können sich darauf einstellen.



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