ver.di-Online-Handlungshilfe
zur Gefährdungsbeurteilung

14. Prozess-Schritt: Kommunikation des Etappenziels Feinanalyse

Am besten erfolgt die Kommunikation (= interaktiv) über (Teil-) Betriebsversammlungen, da eine reine Mitteilung (Information) über die betroffenen Beschäftigten hinweggeht und damit in sich die Gefahr birgt, dass der folgenden Analyse mit Bedenken, wenn nicht sogar Verweigerungshaltungen begegnet wird.

Zu informieren ist über die Feinanalyse selbst:

  • Was passiert jetzt in welcher Reihenfolge wo
  • Welches Analyseverfahren wurde ausgewählt und warum
  • Sofern eine solche Entscheidung erfolgte: Welche(n) Pilotbereich(e) es geben soll und warum diese(r) auf Grundlage der Ergebnisse der Grobanalyse ausgewählt wurde(n)

 

Vorsicht!

  • Es muss deutlich hervorgehoben werden, dass Gefährdungen und nicht Menschen analysiert werden!
  • Es muss eine Möglichkeit für Nachfragen und das Äußern von Bedenken geben, da auch bei guter Information über das Wesen der Gefährdungsbeurteilung sich die Menschen fragen werden: „Was passiert da jetzt mit mir?“
  • Zeigte sich in der Grobanalyse mangelhaftes Führungsverhalten als mögliche Ursache für Fehlbeanspruchungen, so ist in sensibler und wertschätzender Weise auf das geplante Vorgehen einzugehen. Der Fokus sollte auf der Verbesserung der Arbeitsgestaltung liegen!
  • Bei der Feinanalyse wird wohl in den meisten Fällen keine Anonymität /Nichtzurück-verfolgbarkeit einhaltbar sein, beispielsweise weil in Workshops offen diskutiert wird. Umso wichtiger ist es, eine vertrauensvolle Atmosphere zu schaffen. Die mehrfachen Prozess-Schritte der Kommunikation und Sensibilisierung, die bereits erfolgten, tragen dazu bei, dass dies gegeben ist. Wenn Menschen mit- und ernstgenommen werden, Raum für Nachfragen und auch für das Zeigen von Unsicherheit gegeben wird und sie Beteiligte, und nicht Objekte sind, laufen betriebliche Prozesse, wie der der Gefährdungsbeurteilung, reibungslos und mit guten Ergebnissen.

 

Hinweis zur Vorgehensweise:

Hat man sich entschieden, die Prozess-Schritte 11 und 13 am Block durchzuführen, so können bei Beibehaltung der jeweils genannten Aufgaben die Prozess-Schritte 12 und 14 als ein Schritt durchgeführt werden.

 

Ergebnisse:

Alle Beschäftigten, insbesondere alle direkt betroffenen Beschäftigten wissen, was auf sie zukommt und welche Rolle sie bei der jeweiligen Analyse haben.



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