ver.di-Online-Handlungshilfe
zur Gefährdungsbeurteilung

10. Prozess-Schritt: Kommunikation des Etappenziels Grobanalyse

Am besten erfolgt die Kommunikation (= interaktiv) über (Teil-) Betriebsversammlungen, da eine reine Mitteilung (Information) über die betroffenen Beschäftigten hinweggeht und damit in sich die Gefahr birgt, dass der folgenden Analyse mit Bedenken, wenn nicht sogar Verweigerungshaltungen begegnet wird.

Die Abmaße von Bildschirmarbeitsplätzen bergen hier deutlicher weniger Konfliktpotential als die Analyse psychisch wirkender Belastungen. Einerseits ist hier ggf. erneut dafür zu sensibilisieren (siehe Prozess-Schritt 3), dass diese Art von Gefährdungen nicht damit einhergeht, dass die den Fehlbeanspruchungen ausgesetzten Beschäftigten psychisch krank seien. Andererseits werden in der Praxis überwiegend Befragungs-Instrumente eingesetzt: Deshalb ist besonders darauf zu achten, dass die Anonymität (Nicht-Zurückverfolgbarkeit) nicht allein gewährleistet, sondern für die Betroffenen auch zweifelsfrei nachvollziehbar ist!

Zu informieren ist über die Grobanalyse selbst:

  • Was passiert jetzt in welcher Reihenfolge wo
  • Welches Analyseverfahren wurde ausgewählt und warum
  • Wie wichtig für die Ableitung wirksamer Arbeitsschutz-Maßnahmen die Differenzierung der einzelnen Tätigkeiten ist (mit denen unterschiedliche Belastungsprofile einhergehen)

Im Hinblick auf die später folgende Feinanalyse kann schon hier darauf hingewiesen werden, dass die Analysen bis zur Entwicklung geeigneter Arbeitsschutz-Maßnahmen in zwei Schritten (Grob- und Feinanalyse) erfolgen.

 

Vorsicht!

  • Es muss deutlich hervorgehoben werden, dass Tätigkeiten und nicht Menschen analysiert werden!
  • Es muss eine Möglichkeit für Nachfragen und das Äußern von Bedenken geben, da auch bei guter Information über das Wesen der Gefährdungsbeurteilung sich die Menschen fragen werden: „Was passiert da jetzt mit mir?“

 

Ergebnisse:

Alle Beschäftigten, insbesondere alle direkt betroffenen Beschäftigten wissen, was auf sie zukommt und welche Rolle sie bei der jeweiligen Analyse haben (beispielsweise als Auskunftspersonen, falls die Grobanalyse in Form einer intensiven Begehung erfolgt)



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